Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, die Software-Entwicklung, IT-Beratung, der Betrieb und die Wartung (Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung) von Softwareprodukten; der Erwerb, die Aufbereitung und Weitergabe von Know How einschließlich wissenschaftlicher Auftragsarbeiten. Die Wissensvermittlung umfasst dabei auch Lehrtätigkeiten, Schulungen, Entwicklung von Erklärvideos und Ähnlichem sowie das Content Management. Ferner der Erwerb und die Weiterentwicklung von Ideen zur Patentreife, Lizenzierung und der Vertrieb von Rechten daraus sowie die Miet- und Hausverwaltung, Hausmeister-Dienstleistungen und Messdienstleistungen (Elektronik und Verbrauchsverteilung) sowie Buchhaltungs- und Abrechnungsservice.