Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Handel mit eigenen Wertpapieren, insbesondere der Handel mit:
- eigenen Immobilien,
- eigenen Aktien sowie anderen eigenen Wertpapieren, sowie
- der Handel mit eigenen Optionsrechten, eigenen Derivaten und vergleichbaren eigenen Wertpapieren.
Weiter kann die Gesellschaft Beratungsleistungen aller Art erbringen.