Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines oder mehrerer Restaurants, der Erwerb und die Anmietung von Grünstücken und Immobilien aller Art, deren Um- und Ausbau für gastronomische Zwecke nach dem Franchisepartner-System und deren Betrieb als Systemgastronomie nach dem Franchisepartner-System oder deren Weitervermietung an Gesellschaften oder Dritte zum Betrieb von Systemgastronomie nach dem Franchisepartner-System, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.