Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Betreuung klinischer Studien, die wissenschaftliche Beratung sowie die Vermittlung von freiberuflichen Mitarbeitern an Pharmafirmen, Kliniken und Auftragsforschungsinstitute - insbesondere für die klinische Forschung - sowie die Unternehmensberatung, die Personalberatung sowie die Personalentwicklung für die Pharmaindustrie und entsprechende Tätigkeiten in Bezug auf Pflegepersonal für Kliniken, Seniorenheime etc.