Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Backprodukten aller Art sowie aller damit zusammenhängenden und diesem Zweck dienende Tätigkeiten im In- und Ausland einschließlich der Beratung und dem damit zusammenhängenden Import, Beratungsservice sowie der Betrieb eines Restaurants in Bremen. Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen einschließlich des Cateringbetriebes sowie alle damit im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden Geschäfte.