Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Reisebüros, insbesondere die Vermittlung von Reisen aller am Markt befindlicher Reiseveranstalter, die persönliche Beratung und Beratung im Internet und die Veranstaltung von Reisen in alle Welt per Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff. Die Gesellschaft erbringt selbst keine Beförderungsleistungen. Weiter handelt die Gesellschaft mit Waren aller Art des täglichen Gebrauchs, insbesondere mit Reisebedarfs- und Haushaltsartikeln und Textilien, soweit der Handel nicht erlaubnis- oder genehmigungspflichtig ist.