Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Begründung und Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von gastronomischen Betrieben aller Art; alle im weitesten Sinne damit verbundenen Geschäfte im Bereich der Gastronomie; alle Geschäfte und Maßnahmen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind und; einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorausgesetzt, der Erwerb und die Veräußerung von gastronomischen Immobilien.