Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb und der Betrieb von Systemen zur Stromerzeugung und Speicherung sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Energieberatung der Endkunden, Aus- und Weiterbildung der Vertriebs- und Installationspartner, Software-Release-management und Wartungsleistungen sowie der Handel mit Speicherkapazitäten zur Darstellung einer positiven und negativen Minutenreserve.