Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Wundzentrums i.S.d.§ 37 Abs. (7) SGB V, insbesondere im Rahmen der Versorgung sekundär heilender (insbesondere chronischer und schlecht heilender) Wunden und die Belieferung von Verbrauchsartikeln und Heimartikeln inklusive Hygieneartikeln und die Homecare-Versorgung von Patienten und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in der eigenen Häuslichkeit in Bremen Mitte.