Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben des Güterkraftverkehrs, Transporte im Nah- und Fernverkehr, Gefahrguttransporte, Frachtvermittlung, der Einsatz von Frachtführern zur Durchführung von Speditionsaufträgen, die Erstellung speditioneller Konzepte, Lagerhaltung und Logistik, die Vermietung von Fahrzeugen, Kurierdienste, der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen.