Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Veräußern von Geschäftsanteilen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie die Erbringung von Unterrichtsleistungen zu Bildungszwecken und alle damit im ZUsammenhang stehenden Tätigkeiten.