Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung, Verpachtung von Gerüstbaumaterialien aller Art, Maschinen und Fahrzeuge aller Art, verwandte Gegenstände, die den Bereich Gerüstbau zum Gegenstand haben, der Gerüsttransport, die Bausanierung, der Bautenschutz und Trockenbau sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen und der Handel mit Waren aller Art im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind und aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.