Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maschinenbau und die Motoreninstandsetzung, insbesondere die Instandsetzung von Fahrzeug-, Marine- und Industriemotoren, die Bearbeitung von Motorteilen, die Fertigung von Motorteilen, die Fertigung von Austauschmotoren, der Handel mit Motoren und Motorteilen, der Handel mit KFZ-Ersatzteilen und KFZ-Zubehör, Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art