Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Jeder Geschäftsführer, dem Alleinvertretungsbefugnis erteilt ist, ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschlieben, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Bildungsarbeit und Projektentwicklungsarbeit mit Migrantinnen und Migranten, Schulen, Institutionen und Zivilgesellschaften in Deutschland sowie die Forschungsarbeit in den Bereichen Migration/Integration, Ernährung/Nachhaltigkeit und Umwelt/Wirtschaft. Ferner die Entwicklungsarbeit im europäischen Ausland.