Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Erbringung von Beratungs- und technischen Dienstleistungen sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art, insbesondere bezogen auf Erzeugnisse des Sonnen- und Blendschutzes, Zugangs- und Schließsystemen sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der B.R. Deutschland und V.R. China.