Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
die Durchührung von Abbruch-, Spreng-, Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art einschließlich der Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.