Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Aufstellen von Spielgeräten aller Art, der Betrieb von Spielstätten und deren Nebengeschäften, die Erbringung von Dienstleistungen, wie beispielsweise die Reparatur und Wartung von Spielgeräten, die Vermittlung von Spielstätten sowie der Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften der Unterhaltungsbranche, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist.