Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bereitstellung von Internetplattformen, die Entwicklung von Vereinsverwaltungsplattforen, die Vergabe von Lizenzen und der Internetservice sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, die Durchführung des Internethandels und die Einrichtung von Internetshops. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Durchführung von Hausmeisterdiensten sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.