Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Begleitung und Umsetzung von Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Projekten zwischen natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Unternehmen, in Deutschland einerseits und in China andererseits. Alle im weitesten Sinne damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten sind zulässig. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen und Servicetätigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Aufgaben des Bewachungsgewerbes.