Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art, namentlich die Anlage- und Vermögensberatung, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz ausdrücklich nicht ausgeübt werden. Ebenso ausgeschlossen sind Tätigkeiten im Sinne der §§ 34c und 34d GewO.