Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Verkauf von Bauelementen wie Fenster, Türen, Rolladen, Garagen
- Handel mit Baustoffen und Werkzeugen
- Verkauf und Vermietung von Baumaschinen, Kraftfahrzeugen und Anhänger
- Groß- und Einzelhandel mit Textilien
- Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln
- Handel mit Gastronomiebedarf
- Holz- und Bautenschutzarbeiten
- Reinigung von Privat- und Geschäftsräumen
- Garten- und Landschaftsbau
- Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien
- Handel mit Eisen und Metall
- Handel mit Spielwaren
- Verkauf von Fliesen und Granit
- Verkauf von Sanitär- und Heizungsbedarf
- Im- und Export