Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Mittagsversorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen an Schulen in Bremen und Niedersachsen nach Ende der regulären Schulzeit, indem sie Schule und außerschulische Einrichtungen und Partner wie Elternvereine als Betreuungsorte verbindet und für deren Austausch und Vernetzung untereinander sorgt. Ein weiterer Zweck ist die Managementberatung.