Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau von Fenstern und unter anderem Trockenarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Einbau von Rollladen und Sonnenschutz, der Im- und Export, Handel und Onlinevertrieb von Baufertigteilen.