Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Verkauf von alkoholischen und nichtalkoholischen Cocktails und Smoothies und deren Auslieferung an Privatpersonen, Firmen und sonstige Abnehmer sowie Handel mit allen damit in Zusammenhang stehenden Waren, insbesondere Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Obst, Gemüse, Maschinen, Software und Auslieferungsfahrzeugen (KFZ, Fahrrädern und Rollern), ferner damit verbundene Dienstleistungen im Im- und Export.