Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Das Erwerben, Halten, Verwalten, Veräußern von eigenem und fremden Vermögen, insbesondere von Grundstücken und Gebäuden aller Art, sowie Vermietung und Verpachtung im eigenen Namen sowie für Dritte, die operative und vermittelnde Tätigkeit im Bereich Facility-Management, Projektmanagement, Projektsteuerung, Bauherrenberatung und Consulting, die Ausführung von Gutachtertätigkeiten sowie die Erbringung von Planungs- und Ausschreibungsleistungen im Bauwesen und Facility-Management.