Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel mit und der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere Nahrungs- und Genussmittel sowie technische Haushaltsbedarfsartikel, sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Geschäftszweck der Gesellschaft und das Veranstaltungsmanagement. Ausgenommen sind solche Geschäfte und Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist und soweit diese im Einzelfalle nicht vorliegt.