Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über und der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Verwaltug und Projektierung von Immobilien sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Bewirtschaftung von Immobilien aller Art.