Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(I) Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, (II) die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Führung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland in verschiedenen Rechtsformen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, (III) die unterstützende Erbringung von Dienstleistungen und Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen, (IV) die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeiten keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist. Des Weiteren die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten.