Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Verträgen für Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser, Bauleitung von Bauvorhaben, Kalkulation, Ausschreiben und Vergabe von Arbeiten an Bauvorhaben, Beratung von Bauträgerfirmen, Erstellung von Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern als Generalunternehmer und Generalübernehmer, Altbausanierung als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, Trockenbau und Montage von Baufertigteilen sowie die Ausübung des Zimmererhandwerks.