Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) a) die Betreuung fremder Bauvorhaben,
b) der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken,
c) die Errichtung von Gebäuden jeglicher Art auf eigenem oder fremden Grund und Boden und deren Weiterveräusserung,
d) die Beteiligung an und der Erwerb von Unternehmen ähnlicher Art, sowie alle damit im weitesten Sinne artverwandten Geschäfte einschliesslich Grundstücksverwaltungen,
(2) Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Baufinanz PLANA Bauträger-GmbH & Co. KG. Bremen.