Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung und Unterstützung der Forschung und Entwicklung von Baby- und Kindernahrungsmitteln, insbesondere zum Zwecke der Zusammenführung von Erkenntnissen aus der Natur und moderner Wissenschaft zur Gewährleistung eines natürlichen und gesunden Wachstums von Babys und Kleinkindern, der Forschung auf dem Gebiet der Verwendung natürlicher und pflanzlicher Elemente zur Förderung des physiologischen Wachstums von Babys und Kleinkindern, der Unterstützung von Gesundheitsexperten auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung gesunder Ernährung für Babys und Kleinkinder, der Verbreitung wissenschaftlichen Denkens und Forschens im Bereich der Baby- und Kinderernährung.