Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Technische Beratung in Bereichen Computer Netzwerk, EDV. Kauf und Verkauf von Netzwerkkomponenten und Systemen, Kauf und Verkauf von sonstigen gebrachten Gegenstände auch von/an Privatpersonen, einschließlich Kommissionshandel. Schätzung und Verwahrung der vorbezeichneten Gegenstände, auch im Interesse Dritter. Import und Export der vorbezeichneten Gegenstände.