Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten, sowie die Anmietung, Vermietung, die Verwaltung, die Finanzierung und Verwertung von Anlagegütern aller Art. Die Gesellschaft kann sich mit ähnlichen Geschäften befassen und sämtliche Handlungen vollziehen, die direkt oder indirekt den Gesellschaftszweck fördern. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind Rechts- und Steuerberatung sowie Geschäfte, die dem Kreditwesen- oder dem Investmentgesetz unterliegen würden.