Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten sowie der Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, die Zubereitung und Ausgabe von Speisen (Betrieb von Gaststäten / Gastronomien) und alle damit jeweils im Zusammenhang gestehenden Geschäfte.