Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist der alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung bzw. das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmenszwecke der Entwicklung, Förderung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Transformationsprojekten und dem Aufbau von IT-Branchenplattformen dienen.