Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Design-Entwicklung und Planung von Messe-Architektur, Konzeption gemäß Corporate Identity und Marketing, Vermietung und Verkauf schlüsselfertiger Messe-Stände sowie einzelner Einrichtungs- und Bau-Elemente, Projekt- und Bauleitung sowie die allgemeine Erbringung aller damit im weitesten Sinne direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Beteiligung an anderen Gesellschaften, sowie Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebes anderer Gesellschaften.