Gegenüber Dritten wird die Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Der Beirat kann jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer können jetzt auch auf Beschluß der Gesellschafterversammlung von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
A) Die Planung und Montage von Isolierungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuerschutz,
b) die Fertigung von den unter a) angeführten Zwecken direkt oder indirekt dienenden Holz-, Metall- und Kunststoffkonstruktionen,
c) die Planung und Ausführung von Klima-, Lüftungs- und Immissionsschutzanlagen,
d) die Herstellung von und der Handel mit Isoliermaterialien aller Art, sowie die Durchführung aller hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Weiterhin gehört es zur Aufgabe der Gesellschaft, in der im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragenen Kommanditgesellschaft in Firma KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin einzunehmen und alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.