Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Lizensierung und Vermarktung von Verlagsprojekten, Datenbanken und Internetportalen sowie Internetseiten;
die Planung, Organisation, die technisch-praktische Umsetzung und Einrichtung von privaten und geschäftlich genutzten Räumlichkeiten, Archiven, Nachlässen und Lagern;
die Planung, Organisation und Produktion unterschiedlichster Verlagsobjekte.