Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung von Software; der Betrieb von IT-Plattformen sowie Vertrieb für den Automotive-Sektor und alle damit im Zusammenhang stehenden und förderlichen Aktivitäten inkl. der Gründung und Übernahme von Niederlassungen und Tochterfirmen im Inland und Ausland sowie deren Vertretung und Geschäftsführung.