Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien, sowie Wohnwirtschaft, Projektentwicklung, Planung, Ausführung und die damit verbundenen allgemeinen Tätigkeiten, sowie die Beteiligung an Gesellschaften. Dazu gehört auch die Vermittlung von Bauaufträgen, sowie die Errichtung, Bewirtschaftung und Veräußerung von Immobilien jeglicher Art, sowie die selbstständige Ausführung aller zur Fertigstellung eines Objektes erforderlichen Tätigkeiten im baulichen und organisatorischen Bereich.