Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch das Halten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen begründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.