Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Entwicklung, Bebauung, Vermietung und Veräußerung des Grundstückes: Gemarkung VR, Flur 63, Flurstück 118/30, Amtsgericht Bremen Grundbuch von Vorstadt R 63 noch Blatt 998 in der St.-Jürgen-Straße in Bremen sowie ggf. weiterer anliegender Grundstücke.