Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung und Beratung zur Realisierung und zum Betrieb von stationären Dauer- und Wanderausstellungen sowie sonstiger Veranstaltungen zu den Themen Klima, Klimawandel und Wetter, die Planung, Entwicklung und der Vertrieb von Produkten unterschiedlicher Art zu diesen Themen, sowie die Vergabe von Marken-, Herstellungs- und Vertriebslizenzen.