Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Installation- und Montagearbeiten von Heizungs-, Klima-, Lüf-tung- und Sanitäranlagen
b) Immobiliengeschäfte aller Art, Verwaltung von Immobilien;
c) die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes;
d) jede Art von Handels-, Transport-, Vermittlungs- sowie Import- und Exportgeschäfte mit erlaubnisfreien Waren aller Art und alle diesem Geschäftsgegenstand dienenden Tätigkeiten.