Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer KG, sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen; Beratung, Vertrieb, Herstellung und Installation von elektro-, steuerungs- und kommunikationstechnischen Anlagen, Sprachmittlerleistungen sowie Consulting.