Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Dienstleistungen für Mobilitätsanbieter mit dem Ziel die eigenen Dienstleistungsangebote den Kunden anderer Mobilitätsanbieter zur Verfügung zu stellen (Roaming). In diesem Zusammenhang insbesondere: a) Entwicklung und Vertrieb von Software
b) Zur Verfügung Stellung von IT-Infrastruktur
c) Gemeinsame Vermarktung des Roamings
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.