Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft, zudem Beratungsleistungen, der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, Gebäuden und Betriebsvorrichtungen jeder Art, deren Vermietung und Verpachtung, sowie deren Entwicklung, Erschließung und Veräußerung.