Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Trockenbauarbeiten, Kabelverlegearbeiten im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Bodenlege- und Fliesenarbeiten, Estrichlege- und Eisenflechtarbeiten sowie die Planung, Durchführung und Koordination von Bauprojekten und die Vermittlung von Bauaufträgen.