Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Für alle Rechtshandlungen, die die Gesellschaft mit oder gegenüber der 53° Nord-Marine Consulting GmbH & Co KG vornimmt, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der 53 ° Nord-Marine Consulting GmbH & Co KG, die insbesondere zum Gegenstand hat die nautisch-technische- und Schiffsmanagementberatung sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.