Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Den Flughafen Bremen und solche öffentlichen Einrichtungen, die dem Luftverkehr Bremens dienen, in einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Weise auszubauen; ferner, die Einrichtungen und Anlagen zu unterhalten und den Betrieb gemäß den gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen und erlassenen Sicherheitsvorschriften zu führen. Die Gesellschaft soll durch Schaffung und Erhalt möglichst vieler Flugverbindungen den Wirtschaftsstandort Bremen und die nordwestdeutsche Region stärken.